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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 30. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cornerstone Architektur GmbH, Feldstraße 47, 20357 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Architektenleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Architektenvertrag.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Grundlagenermittlung und Bedarfsplanung
  • Vor- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Objektbetreuung und Dokumentation

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der HOAI, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Leistungen, die nicht von der HOAI erfasst werden, erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand oder nach gesonderter Vereinbarung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Lagepläne, Vermessungsunterlagen
  • Baugrundgutachten
  • Bestandspläne bei Umbauten
  • Baurechtliche Auflagen und Beschränkungen
  • Technische Anforderungen und Nutzungswünsche

Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zur Verlängerung der Ausführungsfristen und zum Ersatz der hierdurch entstehenden Mehrkosten.

5. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den von ihm geschaffenen Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsbeschreibungen und anderen Unterlagen vor. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Bei vollständiger Honorierung erwirbt der Auftraggeber das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung für das vereinbarte Bauvorhaben.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung für Vermögensschäden ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Diese beträgt mindestens 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.

Schadensersatzansprüche verjähren in 2 Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch 5 Jahre nach der schädigenden Handlung.

7. Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer zusätzlich Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für entgangene Gewinne.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Änderungen und Zusätze

Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

10. Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung. Kommt eine solche nicht zustande, können Meinungsverschiedenheiten über die Leistungen des Auftragnehmers durch ein Schiedsgutachten eines von der Architektenkammer benannten Sachverständigen geklärt werden.

11. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Kontakt

Cornerstone Architektur GmbH
Feldstraße 47
20357 Hamburg
Deutschland

Telefon: +491097373520
E-Mail: [email protected]

Geschäftsführer: Dr. Andreas Mueller
Handelsregister: Hamburg HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789

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